Verhinderungspflege der Pflegeversicherung

Bei Verhinderung, beispielsweise bei Krankheits- oder Urlaubsgründen, der Pflegeperson in der häuslichen Pflege kann von Kunden und deren Angehörigen die Verhinderungspflege der Pflegeversicherung für 28 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Hierbei muss die Pflegebedürftigkeit seit mindestens einem halben Jahr bestehen. Die Aufwendungen der Pflegeversicherung betragen 1.550 € (ab 2015 1.612 € und bis zu 42 Tage) pro Kalenderjahr. Kurzfristige Terminanfragen sind jederzeit bei uns möglich!

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